Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 30.10.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung von Kuvio. Kuvio ist ein Produkt der LoomLabs GmbH, Furrenstrasse 5, 6442 Gersau («LoomLabs», «wir»). Der Anhang zur Auftragsbearbeitung ist Teil dieser AGB.
1. Geltungsbereich und Vertrag
Diese AGB gelten für alle Verträge über Kuvio zwischen LoomLabs und Unternehmen oder Organisationen («Kundin»). Kuvio richtet sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
Der Vertrag entsteht durch ein schriftliches Angebot und dessen Annahme (Bestellung) oder durch eine unterzeichnete Vereinbarung. Die AGB sind Teil davon. Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge: 1. individuelle Vereinbarung, 2. Angebot oder Bestellung, 3. Anhang zur Auftragsbearbeitung, 4. diese AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
2. Leistungen
Kuvio ist eine Software, die wir als Dienst über das Internet bereitstellen (Software as a Service). Damit fordert die Kundin Unterlagen bei ihren Klientinnen und Klienten an («Klientinnen»):
- Fachpersonen der Kundin erstellen ein Dossier aus einer Vorlage. Kuvio erzeugt dafür einen persönlichen Link.
- Die Kundin gibt den Link selbst an die Klientin weiter. Kuvio sendet Klientinnen keine E-Mails oder SMS.
- Die Klientin öffnet den Link ohne Konto im Browser, scannt Unterlagen mit der Handykamera oder lädt Dateien hoch. Sie kann angeben, dass sie eine Unterlage nicht hat oder dass diese nicht zutrifft.
- Kuvio kann Unterlagen mit KI prüfen; die Kundin kann das ausschalten (Ziffer 10).
- Fachpersonen laden das vollständige Dossier als ZIP-Datei herunter und löschen es. Sonst löscht Kuvio es nach der Aufbewahrungsfrist.
Wir entwickeln Kuvio weiter und dürfen den Dienst ändern, wenn die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben.
3. Zugang und Konten
Eine Registrierung durch die Kundin selbst gibt es nicht. Nach Vertragsschluss richten wir die Organisation ein und laden die erste Person mit Admin-Rechten ein. Admins der Kundin laden weitere Fachpersonen ein und vergeben Rollen.
Die Kundin ist für die Konten ihrer Fachpersonen und für deren Handlungen in Kuvio verantwortlich.
4. Demo-Zugang
Interessierte erhalten auf Anfrage einen kostenlosen, zeitlich begrenzten Zugang zu einer Demo-Organisation mit Beispieldaten. In der Demo dürfen keine echten Personendaten verwendet werden.
Für die Demo übernehmen wir keine Gewähr. Wir können sie jederzeit beenden und ihre Daten löschen. Unsere Haftung für die Demo ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt. Im Übrigen gelten diese AGB sinngemäss.
5. Pläne, Kontingent und Whitelabel
Die Kundin wählt einen Plan mit einem Kontingent an Dossiers pro Vertragsjahr:
| Plan | Dossiers pro Vertragsjahr |
|---|---|
| Start | bis 200 |
| Team | bis 1'000 |
| Organisation | unbegrenzt |
Jedes erstellte Dossier zählt zum Kontingent, auch wenn es später gelöscht wird. Ist das Kontingent erreicht, kann die Kundin keine neuen Dossiers erstellen, bis sie in einen grösseren Plan wechselt. Bestehende Dossiers funktionieren weiter.
Je nach Vereinbarung erscheint Kuvio im Erscheinungsbild der Kundin:
| Stufe | Umfang |
|---|---|
| 1 | Logo, Farbe und Name der Kundin auf den Seiten für Klientinnen; kleiner Hinweis «powered by kuvio» |
| 2 | zusätzlich eine eigene Subdomain der Kundin über einen CNAME-Eintrag, den die Kundin bei ihrem DNS-Anbieter setzt |
| 3 | zusätzlich ohne «powered by kuvio» und mit eigenen Texten |
Die Kundin stellt sicher, dass sie Logos, Namen und Texte, die sie in Kuvio verwendet, nutzen darf.
6. Preise und Zahlung
Die Preise richten sich nach dem Angebot oder der aktuellen Preisliste. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer. Für die Einrichtung verrechnen wir eine einmalige Gebühr.
Wir stellen die Jahresgebühr jährlich im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Die Bedingungen für einen Wechsel des Plans richten sich nach dem Angebot.
Preisänderungen für das folgende Vertragsjahr teilen wir mindestens 4 Monate vor dessen Beginn mit. Die Kundin kann den Vertrag dann fristgerecht auf das Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen.
Bezahlt die Kundin trotz Mahnung nicht, können wir den Zugang nach einer weiteren Frist von 14 Tagen sperren. Daten löschen wir deswegen nicht vor Vertragsende.
7. Pflichten der Kundin
Die Kundin:
- hält Zugangsdaten geheim, gibt Zugang nur berechtigten Fachpersonen und entfernt Konten, die nicht mehr gebraucht werden
- gibt Links nur an die jeweilige Klientin weiter
- stellt sicher, dass sie die Unterlagen rechtmässig erheben darf, und informiert ihre Klientinnen in ihrer eigenen Datenschutzerklärung
- prüft die Unterlagen fachlich; die KI-Prüfung ist ein Hilfsmittel und kann sich irren
- lädt herunter und archiviert, was sie aufbewahren muss; Kuvio löscht nach der Aufbewahrungsfrist, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben bei der Kundin
- nutzt Kuvio nicht für rechtswidrige Inhalte oder Zwecke
- unterlässt Missbrauch, Lasttests, Sicherheitstests ohne unsere Zustimmung und Reverse Engineering
Wir empfehlen, für alle Admins einen Passkey oder einen zweiten Faktor einzurichten.
Verletzt die Kundin diese Pflichten erheblich, können wir den Zugang vorübergehend sperren, soweit das zum Schutz von Kuvio, anderen Kundinnen oder Klientinnen nötig ist. Wir informieren die Kundin darüber.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Wir streben eine hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeit garantieren wir nur, wenn sie separat vereinbart ist (Service Level Agreement).
Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit vorher an und legen sie vorzugsweise ausserhalb der Bürozeiten. Dringende Sicherheitsmassnahmen können den Dienst auch ohne Ankündigung kurz unterbrechen. Störungen ausserhalb unseres Einflussbereichs, etwa im öffentlichen Internet oder durch höhere Gewalt, gelten nicht als Vertragsverletzung.
Support leisten wir per E-Mail an carlo@loomlabs.ch, an Arbeitstagen in der Schweiz (Montag bis Freitag, ohne Feiertage am Sitz von LoomLabs). Unterlagen von Klientinnen senden Sie uns bitte nie per E-Mail; für Fragen zu einem Dossier genügen Vorlage und Aktenzeichen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Für Personendaten von Klientinnen ist die Kundin verantwortlich. LoomLabs bearbeitet sie als Auftragsbearbeiterin nach dem Anhang zur Auftragsbearbeitung. Für Daten der Fachpersonen, Vertragsdaten und die Website gilt die Datenschutzerklärung.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Unsere Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, wo anwendbar auch als Hilfspersonen im Sinn des Berufsgeheimnisses (Art. 321 StGB).
10. KI-Prüfung
Die KI-Prüfung erkennt Art, Zeitraum und Qualität einer Unterlage und schlägt eine Zuordnung vor. Sie ist ein Hilfsmittel und kann sich irren. Für ihre Ergebnisse übernehmen wir keine Gewähr. Fachpersonen prüfen die Ergebnisse und können jede Zuordnung ändern. Kuvio trifft keine automatisierten Einzelentscheidungen über Klientinnen.
Wir senden nur maskierte Textauszüge an den KI-Anbieter, keine Originaldateien (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Die Kundin kann die KI-Prüfung ausschalten.
11. Rechte an Software und Daten
Alle Rechte an Kuvio, insbesondere an der Software und ihrer Gestaltung, bleiben bei LoomLabs. Die Kundin erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, Kuvio für ihre eigenen Zwecke zu nutzen.
Die Kundin behält alle Rechte an ihren Daten. Wir nutzen sie nur, um Kuvio bereitzustellen. Zusammengefasste, anonyme Nutzungszahlen, etwa die Anzahl Dossiers, dürfen wir für Betrieb und Abrechnung verwenden.
12. Gewährleistung und Haftung
Wir erbringen unsere Leistungen sorgfältig. Wir gewährleisten nicht, dass Kuvio jederzeit ohne Unterbruch oder Fehler funktioniert. Meldet die Kundin einen Fehler, beheben wir ihn innert angemessener Frist.
Soweit das Gesetz es zulässt, ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist zudem die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn und für Datenverlust, den die Kundin durch rechtzeitiges Herunterladen hätte vermeiden können.
Unsere gesamte Haftung ist auf die Gebühren begrenzt, die die Kundin in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.
Diese Ausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Art. 100 OR) und nicht bei Personenschäden.
13. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit dem vereinbarten Datum und läuft 12 Monate. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn ihn keine Partei mindestens 3 Monate vor Ablauf kündigt.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen, etwa bei einer schweren Vertragsverletzung, die trotz Mahnung nicht behoben wird. Kündigt die Kundin aus einem wichtigen Grund, den wir zu vertreten haben, erstatten wir vorausbezahlte Gebühren anteilig.
Nach Vertragsende
Nach Vertragsende kann die Kundin offene Dossiers noch 30 Tage herunterladen. Neue Dossiers kann sie nicht mehr erstellen. Danach löschen wir alle Daten der Organisation. Aus Backups verschwinden sie spätestens 7 Tage später.
Das Protokoll der Organisation bewahren wir nach der Löschung noch 90 Tage auf und löschen es dann. Vertrags- und Rechnungsunterlagen bewahren wir auf, solange das Gesetz es verlangt.
14. Änderungen der AGB
Wir können diese AGB ändern. Änderungen teilen wir der Kundin mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Ist die Kundin nicht einverstanden, kann sie den Vertrag auf den Zeitpunkt kündigen, an dem die Änderung in Kraft tritt. Kündigt sie nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Für neue oder andere Unterauftragsbearbeiter gilt Ziffer A6.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags brauchen die Schriftform; eine E-Mail genügt. Das gilt auch für Kündigungen. Mitteilungen senden wir an die E-Mail-Adresse, die die Kundin uns angegeben hat.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPRG.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der LoomLabs GmbH in Gersau, Kanton Schwyz.
Anhang: Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG
Dieser Anhang regelt, wie LoomLabs Personendaten im Auftrag der Kundin bearbeitet. Die Kundin ist Verantwortliche, LoomLabs ist Auftragsbearbeiterin. Soweit die DSGVO anwendbar ist, gilt dieser Anhang auch als Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Für die Haftung gilt Ziffer 12.
Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass sie die Daten rechtmässig bearbeitet, ihre Klientinnen informiert und Anfragen betroffener Personen beantwortet. Sie prüft, ob sie Kuvio für ihre Zwecke und ihre Geheimhaltungspflichten einsetzen darf.
A1. Gegenstand, Dauer und Zweck
LoomLabs bearbeitet Personendaten der Klientinnen der Kundin, um Kuvio bereitzustellen: über den Link erheben, verschlüsselt speichern, Fachpersonen anzeigen, prüfen (Texterkennung und, wenn eingeschaltet, KI-Prüfung), zum Download bereitstellen und löschen. Andere Zwecke verfolgen wir nicht.
Die Bearbeitung dauert so lange wie der Vertrag und endet mit der Löschung nach Ziffer A9.
A2. Betroffene Personen und Personendaten
Betroffene Personen:
- Klientinnen der Kundin
- Personen, die in Unterlagen genannt sind, etwa Angehörige, Arbeitgeber oder Vermieter
- Fachpersonen der Kundin, soweit sie in Dossiers, Rückfragen und Notizen vorkommen
Kategorien von Personendaten:
- Name und, falls genutzt, Geburtsdatum der Klientin
- Unterlagen und ihr Inhalt, etwa Lohnausweise, Kontoauszüge, Verträge, Verfügungen oder Arztzeugnisse
- Angaben zum Hochladen und Stand pro Unterlage
- Protokolleinträge zu Zugriffen der Klientin (Zeitpunkt, gekürzte IP-Adresse, Browser und Betriebssystem)
- Rückfragen zwischen Fachpersonen und Klientin, interne Notizen
- Ergebnisse der KI-Prüfung
Unterlagen können besonders schützenswerte Personendaten nach Art. 5 lit. c DSG enthalten, etwa über die Gesundheit, Massnahmen der sozialen Hilfe, verwaltungs- oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen oder religiöse und weltanschauliche Ansichten. Sie können zudem einem Berufsgeheimnis (z.B. Art. 321 StGB), dem Amtsgeheimnis oder einer anderen Schweigepflicht unterstehen.
A3. Weisungen
Wir bearbeiten die Daten nur so, wie es der Vertrag und die Weisungen der Kundin vorsehen. Weisungen sind der Vertrag, die Einstellungen der Kundin in Kuvio (z.B. Aufbewahrungsfrist, KI-Prüfung ein oder aus) und die Handlungen ihrer Fachpersonen in der App (z.B. Löschen). Weitere Weisungen erteilt die Kundin schriftlich; eine E-Mail genügt.
Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, teilen wir das der Kundin mit. Verpflichtet uns ein Gesetz oder eine Behörde zu einer Bearbeitung oder Herausgabe, informieren wir die Kundin vorher, soweit das erlaubt ist.
A4. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
Mitarbeitende von LoomLabs, die Zugriff auf Personendaten haben könnten, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch nach Ende ihrer Tätigkeit. Sie greifen nur auf Personendaten zu, wenn das für Betrieb, Wartung oder Fehlerbehebung nötig ist. Der Super-Admin kann in der App keine Inhalte von Unterlagen sehen.
Untersteht die Kundin einem Berufsgeheimnis, handeln LoomLabs und ihre Mitarbeitenden als Hilfspersonen und wahren das Geheimnis wie die Kundin selbst (Art. 321 StGB, Art. 62 DSG).
A5. Technische und organisatorische Massnahmen
- Speicherung und Bearbeitung nur in der Schweiz (Exoscale und Infomaniak, Genf)
- Verschlüsselung jeder Unterlage mit eigenem Schlüssel (AES-256-GCM), dieser verschlüsselt mit einem Schlüssel pro Organisation; diese Schlüssel sind mit einem Hauptschlüssel verschlüsselt, der nur auf dem Server liegt
- zusätzliche Verschlüsselung von Geburtsdatum, internen Notizen und TOTP-Geheimnissen; verschlüsselte Datenbank; TLS für alle Verbindungen
- Links nur als Hash gespeichert; Schutz mit Geburtsdatum möglich, Sperre nach 5 Fehlversuchen
- Trennung der Organisationen, Rollen und Rechte; Anmeldung mit Anmelde-Link oder Passkey, optional zweiter Faktor; Sitzungen höchstens 12 Stunden, Abmeldung nach 60 Minuten ohne Aktivität
- Protokoll aller Zugriffe auf Unterlagen, aller Änderungen durch Admins und aller Anmeldungen; für Admins der Kundin einsehbar und exportierbar; 12 Monate aufbewahrt
- Maskierung persönlicher Merkmale vor der KI-Prüfung; Originaldateien gehen nie an den KI-Anbieter
- automatische Löschung nach der Aufbewahrungsfrist; Backups höchstens 7 Tage; technische Protokolle ohne Namen, Dateinamen und Tokens, 30 Tage
Wir passen die Massnahmen dem Stand der Technik an. Wir dürfen sie ändern, wenn das Schutzniveau nicht sinkt.
A6. Unterauftragsbearbeiter
Die Kundin genehmigt den Beizug dieser Unterauftragsbearbeiter:
| Unterauftragsbearbeiter | Leistung | Ort | Zugriff auf Daten |
|---|---|---|---|
| Exoscale (Akenes SA, Lausanne) | Server, Datenbank, Objektspeicher | Schweiz (Genf) | speichert alle Daten; Unterlagen nur verschlüsselt |
| Infomaniak Network SA, Genf | KI-Prüfung maskierter Textauszüge; E-Mail-Versand an Fachpersonen | Schweiz (Genf) | nur maskierte Textauszüge, keine Originaldateien; E-Mails ohne Namen von Klientinnen |
Wir verpflichten Unterauftragsbearbeiter vertraglich auf Datenschutz und Datensicherheit, die diesem Anhang entsprechen.
Einen neuen oder anderen Unterauftragsbearbeiter teilen wir der Kundin mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mit. Die Kundin kann innert dieser Frist widersprechen. Finden wir keine Lösung, kann sie den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wechsels kündigen.
Wir geben Personendaten der Kundin nicht ins Ausland bekannt. Eine Bekanntgabe ins Ausland setzt eine Mitteilung nach diesem Absatz voraus und muss Art. 16 und 17 DSG einhalten.
A7. Unterstützung der Kundin
Erreicht uns eine Anfrage einer betroffenen Person, leiten wir sie ohne Verzug an die Kundin weiter. Die Kundin kann Daten in der App selbst einsehen, herunterladen, ändern und löschen. Wo das nicht reicht, unterstützen wir sie in angemessenem Umfang bei Auskunft, Berichtigung, Löschung und Herausgabe.
Wir stellen der Kundin die Informationen zur Verfügung, die sie für eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 22 DSG) braucht.
A8. Verletzungen der Datensicherheit
Stellen wir eine Verletzung der Datensicherheit fest, die Personendaten der Kundin betrifft, informieren wir die Kundin ohne Verzug, mit dem Ziel innert 72 Stunden, nachdem wir davon erfahren haben (Art. 24 Abs. 3 DSG). Wir teilen mit, was wir wissen: Art der Verletzung, soweit bekannt betroffene Daten und Personen, mögliche Folgen und ergriffene Massnahmen. Wir ergänzen die Angaben, sobald wir mehr wissen.
Ob die Verletzung dem EDÖB gemeldet und die betroffenen Personen informiert werden müssen, entscheidet die Kundin. Wir unterstützen sie dabei.
A9. Löschung und Rückgabe
Während der Laufzeit löscht Kuvio Dossiers nach der Aufbewahrungsfrist oder wenn Fachpersonen sie löschen. Die Rückgabe erfolgt durch Download: Die Kundin lädt Dossiers als ZIP-Datei herunter.
Nach Vertragsende gilt Ziffer 13: 30 Tage Download, danach Löschung aller Daten, aus Backups spätestens 7 Tage später. Auf Wunsch bestätigen wir die Löschung schriftlich. Kopien behalten wir nur, soweit ein Gesetz uns dazu verpflichtet.
A10. Nachweise und Kontrollen
Wir geben der Kundin auf Anfrage die Informationen, die sie braucht, um die Einhaltung dieses Anhangs nachzuweisen, etwa eine Beschreibung der Massnahmen und die Liste der Unterauftragsbearbeiter. Das Protokoll ihrer Organisation kann die Kundin jederzeit exportieren.
Die Kundin kann die Einhaltung selbst prüfen oder durch eine unabhängige, zur Verschwiegenheit verpflichtete Fachperson prüfen lassen. Sie kündigt Kontrollen mindestens 30 Tage vorher an, in der Regel höchstens einmal pro Jahr. Kontrollen dürfen den Betrieb und die Daten anderer Kundinnen nicht beeinträchtigen. Die Kosten trägt die Kundin, ausser die Kontrolle zeigt einen wesentlichen Verstoss von LoomLabs.